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   OVG Niedersachsen, 07.02.2005 - 3 MD 3/04   

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https://dejure.org/2005,9018
OVG Niedersachsen, 07.02.2005 - 3 MD 3/04 (https://dejure.org/2005,9018)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.2005 - 3 MD 3/04 (https://dejure.org/2005,9018)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 3 MD 3/04 (https://dejure.org/2005,9018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besetzung der Richterbank in Verfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung der Disziplinarkammer in Niedersachsen in Verfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz (BDG); Ausschluss der Mitwirkung eines Beamtenbeisitzers bei einem außerhalb der mündlichen Verhandlung zu fassenden Beschluss; Grundsatz der stufenweisen Steigerung von ...

  • Judicialis

    BDG § 46 Abs. 1 S. 2; ; BDG § 46 Abs. 4; ; NDO § 45; ; NdsAGBDG § 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO 138 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung der Richterbank in Verfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz - Beschwerdezulassung; Bundesdisziplinarverfahren; Richterbank: Besetzung; Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 555
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2008 - 6 LD 2/06

    Zurückstufung als Konsequenz eines beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens;

    Nach Zulassung der hiergegen gerichteten Beschwerde mit Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2005 (Az: 3 MD 3/04) änderte dieses den erstinstanzlichen Beschluss ab und setzte die vorläufige Dienstenthebung des Beklagten nebst Einbehaltung von 10 vom Hundert seiner monatlichen Dienstbezüge aus (Beschl. v. 13. Mai 2005 - Az: 3 ZD 1/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 6 LD 1/09

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung im Disziplinarverfahren; Nichtbefolgung von

    Nach Zulassung der hiergegen gerichteten Beschwerde mit Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2005 (Az: 3 MD 3/04) änderte dieses den erstinstanzlichen Beschluss ab und setzte die vorläufige Dienstenthebung des Beklagten nebst Einbehaltung von 10 vom Hundert seiner monatlichen Dienstbezüge aus (Beschl. v. 13.5.2005 - Az: 3 ZD 1/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2005 - 3 ZD 1/05

    Ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der angeordneten vorläufigen

    Die nach § 67 Abs. 1 und 3 BDG zulässige Beschwerde des Antragstellers - der Senat hat mit Beschluss vom 7. Februar 2005 - 3 MD 3/04 - auf Antrag des Antragstellers die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. September 2004 nach § 67 Abs. 3 BDG i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 5 und § 138 Nr. 1 VwGO zugelassen - , hat Erfolg ; denn an der Rechtmäßigkeit der mit Verfügung vom 10. Februar 2004 angeordneten vorläufigen Dienstenthebung des Antragstellers (nebst teilweiser Einbehaltung seiner Dienstbezüge) bestehen nach dem Kenntnisstand dieses Eilverfahrens ernstliche Zweifel i. S. des § 63 Abs. 2 BDG.
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